
EXPERTEN TIPPEXPERTEN TIPPEXPERTEN TIPP46 Europas Nummer 1 WIE GROSS dürfen meine Räder sein? Immer wieder erreicht den VDAT die Frage, warum die Reifengröße XY an einem bestimmten Fahrzeug nicht gefahren werden darf. Die nicht mehr vorhandene Reifenbindung steht nicht damit in Zusammenhang, wie einige meinen könnten. Es gab Zeiten (und das ist noch gar nicht so lange her), da konnte der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenmarken für die Verwen- dung auf seinem Fahrzeug vorschreiben. Die Markennennung war Bestandteil der Fahrzeugpapiere. Genutzt wurde die Möglichkeit von den Fahrzeugherstel- lern meist bei leistungsstarken Fahrzeugen. Die Reifenbindung wurde (bis auf sehr wenige Ausnahmen) zwischenzeitlich von der EU verboten. Möchte man sein Auto mit schönen großen Leichtmetallrädern umrüsten, sind über die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination hinaus einige Grundsät- ze zu beachten – einer davon ist der Abrollumfang. Die Seriengröße und die Umrüstgröße müssen in einem rechnerischen Bezug zueinander stehen, diesen nennt man Abrollumfang. Gemeint ist damit die Strecke, die ein Reifen bei einer kompletten Umdrehung zurücklegt – bei einem 195/65-15 sind das z.B. 1929 Millimeter. Die elektronischen Helferlein im Auto (speziell bei ABS und ESP) sind auf diesen Wert programmiert und lassen Abweichungen nur in sehr engen Toleran- zen zu. Den Wert einfach im Motorsteuergerät zu ändern, ist nicht möglich. Will man nun z.B. auf 19“ Räder umrüsten, muss der Abrollumfang der Um- rüstgröße mit dem Serienwert korrespondieren. Im o.g. Beispiel käme z.B. ein 225/35-19 mit Abrollumfang 1945 mm in Frage – ein 245/35-19 mit 1988 mm wäre unzulässig, da der die Toleranz (Grundregel: max. 2%) überschreitet und die Funktion von ABS und ESP u.U. nicht mehr fehlerfrei gewährleistet wäre. Bei Allradfahrzeugen kann die Reaktion der Elektronik so sensibel sein, dass die Erneuerung von Reifen an nur einer Achse sogar zu Problemen führen kann. Einige Fahrzeughersteller schreiben bei Allradfahrzeugen daher immer den Aus- tausch aller 4 Reifen vor. Also - nicht immer funktioniert technisch das, was auch (mehr oder weniger) pro- blemlos in den Radkasten passt. Daher sollte bei einer geplanten Umrüstung vor dem Kauf der passenden Reifen immer ein Blick in die TÜV-Unterlagen geworfen werden. Das beugt einem eventuellen Fehlkauf vor. Die Experten von VDAT empfehlen: Achtung bei der Größe von Leichtmetallfelgen. Nur bestimmte Größen sind zulässig Aus der Größenangabe am Reifen lässt sich der Abrollumfang errechnen. Die Formel lautet: Durchmesser mal Pi (π, etwa 3,14159). Etwas umständlich ist es, den Durchmesser zu errechnen, weil bei der Reifen- norm metrische und Zollangaben sowie Prozente angegeben werden. 275/30 R19 bedeutet beispielswei- se, dass der Reifen 275 Millimeter breit ist, die Flankenhöhe 30 Prozent davon beträgt und er auf eine 19 Zoll große Felge passt. Für den Durchmesser muss deshalb zweimal die Flankenhöhe (30 Prozent von 275 Millimetern) mit dem Felgendurchmesser (19 Zoll, umgerechnet in 482,6 Millimeter) addiert werden. 2 x (275 x 30%) + (19 x 25,4) x π ≈ 2034,5 Millimeter Abrollumfang Mit freundlicher Unterstützung von: